Sie benötigen eine unabhängige Bewertung Ihrer Immobilie?

 

Ich erstelle für Sie ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie bei Schenkung, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Betreuung, Testamentsvollstreckung und zur Vorlage beim Finanzamt.


Als von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich meine Gutachten persönlich, weisungsfrei, unparteiisch, gewissenhaft und sachkundig.


Insbesondere im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens lege ich Wert auf ein lesefreundliches Layout und bediene mich der Theorie der Bilddominanz, wonach Sachverhalte durch Bilder 60.000 Mal schneller aufgenommen werden als (reine) Texte. Meine Gutachten sind daher so gestaltet, dass die relevanten Sachverhalte unkompliziert und nachvollziehbar dargestellt werden, ohne dabei an Prägnanz und Tiefe zu verlieren.


Als Sachverständige bin ich für Gerichte, kommunale und private Auftraggeber in Stuttgart und den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Ostalb, Rems-Murr, Ludwigsburg und Böblingen tätig.


Ich freue mich, wenn ich Sie bei Ihrer Immobilienentscheidung unterstützen kann.

 

Über mich

Ich bin Dipl.-Betriebswirtin (BA) und beschäftige mich seit über 20 Jahren mit der Bewertung von Immobilien. Seit über 15 Jahren bin ich zudem Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und mit meinem eigenen Sachverständigenbüro selbständig.


2015 hat die Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart meine besondere Sachkunde festgestellt und mich öffentlich zur Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bestellt und vereidigt.

Leistungen

Verkehrswertgutachten
  • über bebaute und unbebaute Grund­stücke

  • über Wohnungs- und Teil­eigen­tums­rechte

  • über Erbbaurechte

  • bei Schenkung

  • bei Erbauseinandersetzung

  • bei Scheidung

  • zur Vorlage beim Finanzamt

  • im Rahmen von Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ver­fahren und Zivil­prozessen

Honorar

Das Honorar für Privatgutachten orientiert sich an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter bzw. qualifizierter Sachverständigen e.V.) Bemessungsgrundlage für das Grundhonorar ist immer der ungekürzte Verkehrswert. Die Honorartabelle finden Sie hier.

 

Gerichtsgutachten nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet.

Kontakt

In einem Telefonat können wir am besten klären, wie ich für Sie tätig werden kann.

Oder senden Sie mir eine E-Mail mit einigen Stichworten zu Ihrem Vorhaben, ich rufe Sie dann zurück.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich unterstütze Sie sehr gerne in Ihrem Anliegen.

 

Christine Münzenmaier
Eichenweg 4
73773 Aichwald

Telefon 0711 31082100

kontakt@svb-muenzenmaier.de